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Objektive Immobilienbewertung für Ihre Objekte in Mönchengladbach

Eine qualifizierte Wertermittlung ist die Grundlage für jeden erfolgreichen Verkauf. Wir empfehlen Ihnen daher, für die Preisfindung Ihrer Immobilie nicht nur eines der im Internet angebotenen Online-Bewertungs-Tools zu verwenden, sondern eine Immobilienbewertung vom Profi vornehmen zu lassen. Denn ist der Angebotspreis zu hoch, kommt keine Nachfrage zustande und Sie riskieren, dass Sie Ihre Immobilie am Markt „verbrennen“. Ist der Angebotspreis zu niedrig, verschenken Sie Geld!

Als TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Mönchengladbach hat Michael Otto neben seiner langjährigen Erfahrung auch das entsprechende Know-how sowie die Marktkenntnis, um den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Hierfür ist eine Besichtigung Ihrer Immobilie und eine Prüfung der vorliegenden Objektunterlagen in jedem Fall erforderlich. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Sie benötigen im ersten Schritt nur einen ungefähren Wert Ihrer Immobilie? Dann verwenden Sie unsere Online-Bewertung. Nach Eingabe der Immobiliendaten sowie Ihrer persönlichen Daten ermitteln wir für Sie eine Preisspanne, die Ihnen als grobe Orientierung dient.

1 Nutzungsart
2 Immobilienart
3 Immobilientyp
4 Eigenschaften
5 Kontakt
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Die Wertschätzung – schnelle und zuverlässige Entscheidungshilfe

Nicht für jeden Anlass ist es unbedingt erforderlich, ein umfassendes Wertgutachten zu erstellen. Sofern Sie lediglich eine Wertindikation benötigen, aber etwas „auf Papier“ in der Hand haben möchten, ist die Wertschätzung eine kostengünstige und schnell zu erstellende Alternative zum Wertgutachten.

Anlässe, bei denen eine Wertschätzung ggf. sinnvoll ist, sind u.a.:

  • Vorbereitung bzw. Unterstützung bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
  • Plausibilisierung des Angebotspreises bei Bieterverfahren (z.B. bei Zwangsversteigerungen)
  • Ersteinschätzung für Verhandlungen mit Banken oder anderen Finanzierern
  • Erstellung eines internen Vermögensstatus
  • Außergerichtliche Erbauseinandersetzungen

Bitte beachten Sie: Wertschätzungen erfüllen i.d.R. nicht die formalen und inhaltlichen Anforderungen eines Wertgutachtens! Außerdem werden sie in der Regel nicht von Gerichten oder dem Finanzamt anerkannt.