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Heizung und Taschenrechner

Alle Infos zum Energieausweis

Ein Energieausweis ist seit 2009 bei der Vermietung und beim Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien Pflicht.

Jeder, der eine Immobilie verpachten, vermieten oder verkaufen möchte, muss spätestens bei der Unterzeichnung des Vertrags einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Ausnahmen von dieser Regel sind beispielsweise Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und solche, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden. Bestimmte Angaben aus dem Energieausweis müssen zudem bereits aus dem Inserat bzw. Exposé hervorgehen.

Energiepfeile

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten des Energieausweises voneinander unterscheiden: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger, da er mit weniger Aufwand verbunden ist. Er orientiert sich am Energieverbrauch der letzten drei Jahre und kann z.B. durch den Schornsteinfeger oder den Heizungsbauer erstellt werden. Nachteil ist, dass das Ergebnis des Verbrauchsausweises stark vom Nutzerverhalten abhängt.

Bei einem bedarfsorientierten Ausweis wird hingegen der Energiebedarf anhand eines komplexen Berechnungsverfahrens ermittelt, wodurch er genauer ist und einzelne Faktoren genauer aufschlüsselt. Der Bedarfsausweis ist zwar deutlich teurer als der Verbrauchsausweis, dafür gibt er jedoch besser Aufschluss über den tatsächlichen Energiebedarf Ihrer Immobilie – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Wann Sie welchen Ausweis benötigen, ist in der folgenden Übersicht dargestellt:

Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig.

Durch die detaillierten Daten des Bedarfsausweises kann der Ersteller Aussagen darüber treffen, welche Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Sanierung für das betrachtete Objekt sinnvoll wären.

So lassen sich die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessern und Energiekosten senken. Wird bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie kein Energieausweis vorgelegt, handeln Verkäufer bzw. Vermieter gemäß Gebäudeenergiegesetz ordnungswidrig. Dass das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist, zeigen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, die hierfür verhängt werden können.

Wir empfehlen Vermietern und Verkäufern, sich frühzeitig um einen gültigen Energieausweis zu kümmern. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.

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